Fachgebiete bei der Anwaltstätigkeit

  • Unsere Kanzlei ist insbesondere gegenüber allen neuen Technologien offen, wir arbeiten mehrsprachig und konzentrieren uns auf Unternehmensrecht, aber vergessen  selbstverständlich nicht die Beratungsnotwendigkeit bei der Privatperson. Bei den Fachgebieten, in die wir speziell beraten können, handelt es sich um die nachfolgend aufgeführten:
    • Zivilrecht:
      • Vertrags- und Schuldrecht
      • Schadensfälle
      • Erbschaftsrecht und letztwillige Verfügungen
      • Mietrecht
      • Käufe und Verkäufe
      • Wohnungseigentum
      • Schadensersatz
      • Verkehrsunfälle
    •  Familienrecht:
      • Scheidungen, Trennungen und Annullierungen
      • Auflösung von Zugewinngemeinschaften
      • Adoptionen und Pflegschafts- und Vormundschaftsverfahren
    • Strafrecht:
      • Vorermittlungs- und Strafverfahren ( Betreuung bzw. Beratung in Haft- und Arrestfällen )
      • Beratung, Vertretung bei Eil- bzw. abgekürzten Verfahren, Einzelrichter
      • Schwurgerichtsprozesse
    • Handelsrecht:
      • Beratung von Unternehmen ( Verträge, Forderungen von Geldbeträgen, Insolvenzverfahren, Gründung von Gesellschaften )
      • Exklusive Vertriebsverträge
      • Schadensersatzforderungen wegen Auflösung von Agenturverträgen
      • Vertriebsangelegenheiten
      • Franchise
    • Verwaltungsrecht:
      • Einsprüche vor öffentlichen Verwaltungen
      • Sanktionsverfahren
      • Ausländerrecht ( Aufenthaltsgenehmigungen, Staatsbürgerschaften, Ausweisungsverfahren,… )
    • Urbanisierungsrecht.
    • Verwaltungsgerichtsbarkeit:
      • Einreichung der Klage und Weiterverfolgung aller Prozessschritte bis zum Urteil
    • Internationales Recht.
      • Vollstreckbarkeitserklärung und Vollstreckung von Urteilen ausländischer Gerichte in Anwendung der Internationalen Vereinbarungen